patienteninformation


Physiotherapie

 

Zunächst wird eine genaue Anamnese durchgeführt, wobei der Patient als Ganzes mit seiner individuellen Konstitution und Kondition betrachtet wird. Anschließend wird ein physiotherapeutischer Befund erstellt, anhand dessen wird zusammen mit dem Patienten ein Behandlungsziel definiert und ein individueller Behandlungsplan angefertigt. Um effizient arbeiten zu können, werden Veränderungen und Erfolge in der Therapie immer wieder kontrolliert und das Behandlungsziel neu definiert oder andere Behandlungstechniken ausgewählt.

Gerne können Sie mich auch wegen Taping, Faszienbehandlungen oder auch medizinischer Trainingstherapien kontaktieren.

Auch biete ich Sportmassagen an, die gemeinsam mit anderen Behandlungstechniken, wie z.B. Triggern, Schröpfen oder Faszientechniken kombiniert werden können.

 

 

Zuweisung vom Arzt

 

Sie erhalten von Ihrem Arzt einen Verordnungsschein mit einer ärztlichen Diagnose und den Verweis bzw. Empfehlung für Physiotherapie. Nehmen sie bitte die Verordnung und all ihre Befunde zu Ihrem Ersttermin mit.

 

 Bewilligung bei der Krankenkasse


Sobald Sie einen Verordnungsschein für Physiotherapie in Händen halten, reichen Sie diesen bei der zuständigen Krankenkasse ein. Spätestens jedoch 4 Wochen nach Ausstellungsdatum, da ansonsten die Verordnung ungültig wird.

Sie können die Verordnung im Normalfall online, per Post oder Mail bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Den Bewilligungsstempel benötigen Sie um nach Beendigung der Physiotherapie einen Teil der Kosten rückerstattet zu bekommen. Manche Kassen brauchen bei der Bewilligung schon den Namen des Therapeuten. Bei einigen Krankenkasse entfällt auch eine Bewilligung.

 

Rückerstattung


Am Ende der Physiotherapie erhalten Sie eine Honorarnote und den Verordnungsschein zurück. Zusammen mit der Bewilligung können Sie eine Rückerstattung der Kosten beantragen. Je nach Krankenkasse werden Ihnen 30-60% rückvergütet. Einige Zusatzversicherungen übernehmen die restlichen Kosten.

 

Terminvergabe und Absage


Die Termine werden direkt mit mir vereinbart. Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um Absage bis spätestens 24 Stunden vorher. Zu spät bzw. nicht abgesagte Termine müssen leider verrechnet werden.

Bitte bedenken Sie, das es eventuell bis zum Ersttermin zu einer Wartezeit  kommen kann.